Beobachtungsposten – Blick vom Balkon bei Sonnenaufgang
Das Sabbatical und die eigene Wohnung: Neuerdings sind Dirk und ich nicht gut auf Tauben zu sprechen. Klar, wir sind mit unserer Abneigung sicherlich nicht allein. Doch bisher habe ich Tauben auch gern beobachtet wie sie in Schwärmen durch die Luft segeln. Von unserem Balkon im 5. Stock hat man einen schönen Blick über die Dächer und auf die Flugmanöver der Tiere. Jetzt bin ich von den Viechern genervt, denn neuerdings hocken die sich in unsere Balkonpflanzen, knicken die Äste des Lavendels, zerfleddern den Rosmarin.
Als erste Abwehrmaßnahme habe ich mit Zahnstochern die Blumenkästen in vermeintliche Fakirkissen verwandelt. Aber offensichtlich schrecken die Piekser die Tieren nicht ab. Ich ertappte mich dabei, wie ich über radikalere Lösungen nachdachte. Aber Wohnen ist ein sehr emotionale Angelegenheit, man hängt an dem, was die eigene Wohnung unverwechselbar macht – da stört es sogar, wenn man weiß, dass während man arbeitet, Tauben sich mit ihren gefiederten Hintern in den Blumenkästen breit machen.
Lavendelkaktus zur Taubenabwehr
Bald werden wir auch diese Angelegenheiten in die Obhut einer Nachmieterin oder eines Nachmieters geben. Wird die Person die Pflanzen auch weiterhin gegen die Tauben verteidigen? Müssen wir das im Untermietvertrag regeln?
Einen Untermietvertrag sollte man auf jeden Fall abschließen, der regelt Miete und Nebenkosten, definiert Bedingungen. Doch vorher muss man sich vom Vermieter genehmigen lassen, dass man die Wohnung untervermietet. Kann der ablehnen? Im letzten Jahr entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (AZ: 14 C 212/11), dass dies bei einem zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt nicht abgelehnt werden dürfe. Zwar müsse man nach wie vor den Vermieter um Erlaubnis fragen und über den Untermieter schriftlich informieren. Bei Anwalt online heißt es allerdings, bei wichtigen Gründen könne der Vermieter die Untervermietung verweigern.
Tage oder wochenweise kann man eine gut gelegene Wohnung mit gewissem Erfolg bei Portalen wie airbnb, nineflats oder wimdu anbieten, inzwischen ist bei diesen Mitwohnzentralen 2.0 sogar eine Versicherung gegen Sachbeschädigung inklusive. Und dennoch hätten wir am liebsten einen Nachmieter für den gesamten Zeitraum, denn wer soll sich um Vertrag, Schlüsselübergabe, Abnahme, Reinigung kümmern? Ist das ein Job, um den man Nachbarn oder Freunde bitten kann?
Auch bei Portalen wie Immoscout und Immonet lassen sich möblierte Wohnungen inserieren, hier geht es dann meist um längere, befristete Mietzeiten, etwa drei oder sechs Monate. Wer aber an seinen Balkonpflanzen hängt, oder auch seine Wäsche im Schrank liegen lassen möchte, hätte gern eine vertraute Person als Untermieter. In solchen Fällen kann man über Facebook suchen, erstaunlicherweise fühlt es sich besser an, wenn ein „Freund“ zum Untermieter wird, der vermeintlich verantwortungsbewusster mit den Dingen umgeht (dabei sollten doch Bekannte ein größeres Interesse haben, in den Sachen herumzuschnüffeln, können sie doch mit Tagebucheintragungen und Fotos viel mehr anfangen als Unbekannte).
Das bringt mich zur Frage, wie überhaupt umzugehen ist mit den persönlichen Dingen, die man für ein paar Monate zurück lässt. Eine Freundin von mir, die häufiger für längere Zeit im Ausland ist, räumt alles auf den Dachboden und lässt nur in der Wohnung, was auch verloren oder kaputt gehen darf. Das ist viel Arbeit, zudem haben wir keinen Dachboden. Noch aufwändiger und zudem teuer wäre es, etwa über www.storage.de einen Lagerraum zu buchen. Wir haben uns für einen Kompromiss entschieden – CDs, Bücher und ein Teil der Kleidung darf in der Wohnung bleiben, eine Kiste mit wichtigen Dingen, die man im Notfall brauchen könnte wie Bankunterlagen, werden wir bei einer Freundin deponieren, der Rest kommt in die Abseite.
Das wird ein spannender Moment, wenn wir die Wohnungstür hinter uns zu ziehen und wissen, erst in fünf Monaten wird man sie wieder aufschließen. Ob wir uns dann noch für die Balkonpflanzen interessieren?